Pacht pro m² und Jahr: ab 2024 € 6,50 plus Betriebskosten
Strom wird direkt über Stromanbieter verrechnet
Betriebskosten werden jährlich abgerechnet: Wasser nach Verbrauch, Kanal nach verbauter Fläche, Rest durch Pächter dividiert
Anfangsinvestition für Aufschließungs- und Errichtungskosten: € 20.000 pro Parzelle (zahlbar bei Vertragsabschluss) – umfasst alle Abgaben und Errichtungskosten für den Anschluss von Kanal, Wasser und Strom bis zum Pachtgarten, Errichtung der Straßen und Wege, der Parkplätze, der allgemeinen Fläche usw.
Auf jeder Parzelle befindet sich ein Wasser-, Kanal- und Stromanschluss.
Je nach Wunsch kann auch im Winter Wasser bezogen werden!
Weitere Infos und Bedingungen
Kanal, Wasser und Strom auf allen Parzellen vorhanden
Kleingartenhütten können ab sofort errichtet werden
Katzen und Hunde sind erlaubt (nur wenn Pächter anwesend ist)
Aufstell-Pools bis 20 qm sind erlaubt, eingegrabene Pools sind verboten.
Sonstige Kosten bei Vertragsabschluss: € 120,– für Vertragserrichtung plus Vergebührung Pachtvertrag
Pachtdauer: 10 Jahre, Verlängerung jeweils um 5 Jahre
Gartenhütte/haus ist erlaubt – nach Vorgaben der Dauerkleingartenverordnung Hörsching.
Genaueres ist im Pachtvertrag und in der Kleingartenordnung geregelt.